Die Coburger Mitfahrbörse - Rechtliches
Die Kfz-Haftpflicht deckt auch unverschuldete Unfälle ab, der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht notwendig. Es sollte aber auf eine unbegrenzte Deckung der Kfz-Haftpflicht geachtet werden. Der Weg zur Arbeit ist durch die gesetzliche Sozialversicherung abgesichert. Außerdem bietet der ADAC eine Haftungsbeschränkungserklärung an. Dieses können Sie als pdf auf der Stadt-Seite herunterladen. Weitere Auskünfte zu Versicherungs- und Haftungsfragen sind bei der Verbraucherzentrale Bayern unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu erhalten. Außerdem geben alle Kfz-Versicherer entsprechend Auskunft. Fahrgemeinschaften sind bei der Entfernungspauschale für die Anerkennung der Werbungskosten gleichgestellt zu allen anderen Verkehrsmitteln. Bei wechselnden Fahrgemeinschaften wird nach Fahrertagen und Mitfahrertagen unterschieden. Auch zu diesem Thema gibt die Verbraucherzentrale Bayern Auskunft.
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